Ablauf und Kosten
In einem Erstgespräch können Sie Ihr Anliegen schildern und wir gemeinsam klären, ob eine tiefenpsychologisch fundierte Therapie das Richtige ist und ich Ihnen ein therapeutisches Angebot machen kann. Die daran anschließenden probatorischen Sitzungen dienen dem weiteren Kennenlernen, der diagnostischen Abklärung sowie der individuellen Behandlungsplanung.
Entscheiden wir uns anschließend für eine therapeutische Zusammenarbeit, kann die Therapie in der Regel zeitnah aufgenommen werden. Die Behandlung erfolgt in Einzelgesprächen mit wöchentlichen Sitzungen á 50min.
Selbstverständlich unterliegen alle Gespräche und Unterlagen der gesetzlichen Schweigepflicht und werden streng vertraulich behandelt.
Privat versichert
Die Kosten für eine Psychotherapie werden in der Regel problemlos von privaten Krankenversicherungen übernommen. Der Umfang der Kostenübernahme sowie die Anzahl der erstattungsfähigen Sitzungen richten sich nach den individuellen Regelungen Ihres Versicherungstarifs. Da die Erstattungsbedingungen je nach Anbieter variieren können, empfehlen wir Ihnen, sich vor Beginn der Therapie über die konkreten Leistungen Ihrer Versicherung zu informieren. Bitte beachten Sie, dass gegebenenfalls nicht alle Behandlungskosten vollständig übernommen werden und ein Eigenanteil entstehen kann.
Die Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen erfolgt für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte auf Grundlage der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Dabei orientieren wir uns an den aktuellen Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer, der Bundespsychotherapeutenkammer, der Beihilfeträger von Bund und Ländern sowie des Verbands der Privaten Krankenversicherung.
Selbstzahlend
Wollen Sie die Kosten für eine Psychotherapie privat tragen, braucht es keine weiteren Formalitäten. Sie können direkt einen Termin zum Erstgespräch vereinbaren.
Die Kosten orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), eine Sitzung kostet aktuell 140,76€ (Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Steigerungssatz 3,5 GOP).
Beihilfe
Nach entsprechender Antragstellung übernimmt die Beihilfe einen Teil der Behandlungskosten. Die verbleibenden Kosten werden – abhängig von Ihrem individuellen Versicherungstarif – in der Regel von Ihrer privaten Krankenversicherung erstattet. Bitte informieren Sie sich vor Beginn der Therapie bei beiden Stellen.
Gesetzlich versichert (Kostenerstattung)
Als Privatpraxis kann ich psychotherapeutische Leistungen nicht direkt über die gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht jedoch die Möglichkeit, eine Behandlung im Rahmen des sogenannten Kostenerstattungsverfahrens gemäß § 13 Abs. 3 SGB V durch die gesetzliche Krankenkasse finanzieren zu lassen.
Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf eine zeitnahe psychotherapeutische Versorgung. Kann die Krankenkasse innerhalb einer angemessenen Frist keinen Therapieplatz bei einer zugelassenen Vertragspsychotherapeutin bzw. einem Vertragspsychotherapeuten vermitteln, kann sie die Kosten für eine Behandlung in einer Privatpraxis übernehmen. Voraussetzung hierfür ist, dass eine psychotherapeutische Behandlung medizinisch notwendig und indiziert ist.
Für die Beantragung der Kostenübernahme ist ein Antrag bei Ihrer Krankenkasse erforderlich. Gerne informieren ich Sie über die einzelnen Schritte des Verfahrens und unterstütze Sie bei der Vorbereitung der notwendigen Unterlagen.
Ein Erstgespräch kann ich Ihnen ausschließlich als Selbstzahlerleistung anbieten, es wird nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.